Sie sind auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug, können aber besonders in diesen finanziell schwierigen Zeiten den Kauf eines Neuwagens nicht tragen und möchten auch keinen Kredit aufnehmen? Denken Sie einmal darüber nach sich einen Gebrauchtwagen anzuschaffen.
Gebrauchtwagen sind aufgrund ihrer vorherigen Nutzung und einem gewissen Alter, sowie Kilometerstand in der Regel deutlich günstiger zu bekommen als Neuwagen, was auch an dem Wertverlust der Neuwagen liegt. Sie können dadurch einen Gebrauchtwagen ohne große Mängel zu durchaus guten Konditionen bekommen.
Gebrauchtwagen die jünger als ein Jahr alt sind werden dabei Jahreswagen genannt. Die angebotenen Autos liegen oft mit einem Preisnachlass von gut 30 bis 40% deutlich unter dem Listenpreis der Fahrzeuge, obwohl durch das junge Alter i.d.R. weder Mängel noch grobe Schäden am Fahrzeug auftreten und darüber hinaus in vielen Fällen die Jahreswagen auch über eine Restlaufzeit der Garantie oder Gewährleistung verfügen und somit wahre Schnäppchen sein können.
Ältere Gebrauchtwagen können Sie in den verschiedensten Zuständen und zu den unterschiedlichsten Preisen sehen. Sie können einen Gebrauchtwagen sowohl bei einem Händler erwerben, der auch eine Vielzahl von Neuwagen im Angebot hat, als auch von einem auf Gebrauchtwagen spezialisierten Händler. Sollten Sie einen teureren Gebrauchtwagen, bzw. ein höher-klassiges Fahrzeug erwerben wollen, dann empfiehlt sich vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen. Denn damit können Sie von einer kompetenten Stelle überprüfen lassen, ob der technische Zustand des Gebrauchtwagens in Ordnung ist und welchen Preis Sie gemessen an den Eigenschaften und dem Zustand des Fahrzeuges zu erwarten haben.
Solche Gebrauchtwagenbewertungen und Untersuchungen können dabei sowohl bei beim TÜV im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung, als auch bei Dekra und dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub durchgeführt werden.
Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie weiterhin darauf achten, dass je älter ein Fahrzeug einer Klasse ist, desto unterschiedlicher können die auftretenden Mängel sein. Solange Sie die Mängel von Anfang an vom Händler gesagt bekommen oder alle Informationen über die Mängelliste des Gebrauchtwagens durch ein (technisches) Gutachten, haben Sie aufgrund einer in Deutschland 2 jährig geltenden Gewährleistung keine Probleme. Die Gewährleistung gilt nur für den fehlerfreien Zustand beim Kauf Ihres Gebrauchtwagens und soll Sie vor nicht gesondert aufgeführten Mängeln und Fehlern schützen, hat allerdings keine Wirkung bei Verschließ von Teilen durch den späteren Gebrauch Ihres Gebraucht oder Jahreswagens.
Achten Sie besonders darauf, dass der Verkäufer Ihnen beim Kauf keine Informationen vorenthält und halten Sie im Hinterkopf, dass Sie das Auto nach dem Kauf neu anmelden müssen und neue Kennzeichen benötigen.
Für Autowerbung sind alle Autos bis zu einem Alter von 12 Jahren geeignet, egal ob es als Neuwagen oder als Gebrauchter erworben wurde.